Anhang zur Auftragsbearbeitung
Letzte Aktualisierung: 6. August 2026
Dieser Anhang ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gastro Lab und gilt, sobald ein Kundenunternehmen Mitarbeitende auf der Plattform erfasst. Er regelt die Bearbeitung von Personendaten, die Gastro Lab im Auftrag dieses Unternehmens vornimmt, gemäss Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 und dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz. Mit der Erfassung der ersten mitarbeitenden Person akzeptiert das Kundenunternehmen diesen Anhang. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich; eine unterzeichnete Fassung wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Gastro Lab erbringt für das Kundenunternehmen eine Dienstleistung der beruflichen Online-Weiterbildung. Zu deren Erbringung bearbeitet Gastro Lab Personendaten der von diesem Unternehmen erfassten Personen. Dieser Anhang regelt diese Bearbeitung und geht entgegenstehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Er gilt nicht für die Daten derjenigen Person, die im Namen des Unternehmens abschliesst, und nicht für Privatnutzerinnen und Privatnutzer, die sich auf eigene Rechnung registrieren. In diesen Fällen ist Gastro Lab selbst verantwortlich und es gilt ausschliesslich die Datenschutzerklärung.
2. Rolle der Parteien
Das Kundenunternehmen ist verantwortlich: Es entscheidet, welche Personen erfasst werden, mit welchen Daten und zu welchem Ausbildungszweck. Gastro Lab ist Auftragsbearbeiterin und bearbeitet diese Daten ausschliesslich im Auftrag und nach den Weisungen des Kundenunternehmens. Das Kundenunternehmen sichert zu, dass es über eine Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe der Daten seiner Mitarbeitenden verfügt und die betroffenen Personen nach den anwendbaren Vorschriften informiert hat. Gastro Lab prüft dies nicht und haftet nicht für dessen Fehlen.
3. Dauer
Dieser Anhang gilt, solange das Kundenunternehmen mindestens ein Mitarbeitendenkonto auf der Plattform unterhält, und in jedem Fall so lange, wie Gastro Lab in seinem Auftrag bearbeitete Personendaten aufbewahrt. Die Geheimhaltungspflichten bestehen über die Beendigung hinaus fort.
4. Art und Zweck der Bearbeitung
Die Bearbeitung umfasst das Hosten, Erfassen, Ordnen, Abfragen, Verändern, Bekanntgeben an das Kundenunternehmen selbst sowie das Löschen der Daten mit automatisierten Mitteln. Einziger Zweck ist die Erbringung der Weiterbildungsdienstleistung: Konten erstellen und führen, Kurse zuweisen, Fortschritt und Ergebnisse erfassen, Zertifikate ausstellen und überprüfen sowie die damit verbundenen betrieblichen Mitteilungen versenden. Gastro Lab verwendet diese Daten nicht für eigene Zwecke, gibt sie ausser an die in Ziffer 9 genannten Unterauftragsbearbeiter nicht an Dritte weiter, erstellt daraus keine Profile und nutzt sie nicht zu Werbezwecken.
5. Kategorien von Daten und betroffenen Personen
Betroffene Personen: die Mitarbeitenden, die das Kundenunternehmen auf der Plattform erfasst. Datenkategorien: · Identifikationsdaten: Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse. · Berufliche Daten: Funktion oder Rolle, zugeordnetes Unternehmen und verwendete Sprache. · Zugangsdaten: Passwort, gespeichert mittels einer Schlüsselableitungsfunktion mit Salt, nie im Klartext und nie umkehrbar. · Ausbildungsdaten: zugewiesene Kurse, Fortschritt je Modul, Antworten und Ergebnisse der Bewertungen, ausgestellte Zertifikate und deren Gültigkeitsdauer. · Minimale technische Daten: Datum und Zeit des Zugriffs sowie Server-Protokolle. Besondere Kategorien von Personendaten werden nicht bearbeitet. Das Kundenunternehmen verpflichtet sich, in den Freitextfeldern der Plattform keine Gesundheitsdaten, keine Daten über Straf- oder Verwaltungsverfahren und keine anderen besonderen Kategorien zu erfassen.
6. Weisungen
Gastro Lab bearbeitet die Daten ausschliesslich nach den dokumentierten Weisungen des Kundenunternehmens. Die bestimmungsgemässe Nutzung der Plattform — Personen erfassen, Kurse zuweisen, Fortschritt einsehen, Zertifikate herunterladen und Konten deaktivieren — gilt als ordentliche Weisung. Weitergehende Weisungen erfolgen schriftlich an adrian@gastrolabacademy.com. Gastro Lab informiert das Kundenunternehmen, wenn eine Weisung nach ihrer Auffassung gegen anwendbares Recht verstösst, und kann deren Ausführung bis zur Klärung aussetzen. Verpflichtet eine gesetzliche Vorgabe Gastro Lab zu einer abweichenden Bearbeitung, wird dies vorgängig mitgeteilt, sofern dieselbe Vorschrift dies nicht untersagt.
7. Vertraulichkeit
Gastro Lab stellt sicher, dass jede zur Bearbeitung der Daten befugte Person einer vertraglichen oder gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt, die über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus fortbesteht. Der Zugriff ist auf diejenigen Personen beschränkt, die ihn zur Erbringung oder zum Unterhalt des Dienstes benötigen.
8. Sicherheitsmassnahmen
Gastro Lab wendet die in Anhang B beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen an, die dem Risiko der Bearbeitung angemessen sind. Sie können geändert werden, sofern das resultierende Sicherheitsniveau nicht tiefer ausfällt.
9. Unterauftragsbearbeiter
Das Kundenunternehmen erteilt eine allgemeine Genehmigung für den Beizug der in Anhang C aufgeführten Unterauftragsbearbeiter. Gastro Lab verpflichtet jeden Unterauftragsbearbeiter auf Datenschutzpflichten, die denjenigen dieses Anhangs gleichwertig sind, und haftet für deren Handeln wie für eigenes. Jede Aufnahme oder Ersetzung eines Unterauftragsbearbeiters wird mindestens dreissig Kalendertage im Voraus per E-Mail an die Kontaktadresse des Kundenunternehmens mitgeteilt. Innerhalb dieser Frist kann das Kundenunternehmen aus sachlichen, datenschutzbezogenen Gründen Einspruch erheben. Lässt sich der Einspruch nicht ausräumen, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen kündigen, unter Rückerstattung des nicht genutzten anteiligen Betrags.
10. Internationale Bekanntgabe
Die Bearbeitung erfolgt hauptsächlich auf Infrastruktur im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Bearbeitet ein Unterauftragsbearbeiter Daten ausserhalb dieser Gebiete, stützt sich die Bekanntgabe auf einen Angemessenheitsbeschluss oder auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission mit den von der Schweizer Behörde anerkannten Anpassungen sowie auf allenfalls erforderliche ergänzende Massnahmen.
11. Unterstützung des Kundenunternehmens
Gastro Lab unterstützt das Kundenunternehmen, soweit dieses die Angelegenheit nicht selbst über die Plattform erledigen kann, bei der Behandlung von Gesuchen um Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit sowie bei der Erfüllung seiner Pflichten zu Sicherheit, Meldung von Verletzungen und Folgenabschätzung. Richtet eine mitarbeitende Person ihr Gesuch direkt an Gastro Lab, leitet Gastro Lab es unverzüglich an das Kundenunternehmen weiter und antwortet nicht aus eigenem Antrieb, sofern keine entsprechende Weisung vorliegt. Diese Unterstützung ist bei angemessener Inanspruchnahme unentgeltlich. Aufwand, der diesen Rahmen offensichtlich übersteigt, kann nach angenommenem Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden.
12. Verletzungen der Datensicherheit
Gastro Lab meldet dem Kundenunternehmen jede Verletzung der Datensicherheit, die in seinem Auftrag bearbeitete Daten betrifft, unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von achtundvierzig Stunden ab Kenntnisnahme. Die Meldung beschreibt die Art des Vorfalls, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen. Gastro Lab leistet die Mitwirkung, die das Kundenunternehmen zur Erfüllung seiner eigenen Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen benötigt.
13. Information und Überprüfung
Gastro Lab stellt dem Kundenunternehmen die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Anhangs erforderlich sind. Das Kundenunternehmen kann einmal jährlich, mit einer Ankündigungsfrist von dreissig Kalendertagen, während der Geschäftszeiten und ohne Unterbruch des Dienstes eine Überprüfung verlangen, selbst oder durch eine unabhängige, zur Vertraulichkeit verpflichtete Prüfstelle, die kein Wettbewerber von Gastro Lab ist. Die Antwort kann durch bestehende Unterlagen oder Zertifizierungen erfolgen, soweit diese den Prüfungsgegenstand angemessen abdecken. Die Kosten trägt das Kundenunternehmen, es sei denn, die Überprüfung deckt einen wesentlichen Verstoss auf.
14. Rückgabe und Löschung der Daten
Nach Beendigung der Dienstleistung gibt Gastro Lab die Daten nach Wahl des Kundenunternehmens in einem strukturierten, gängigen Format zurück oder löscht sie samt bestehenden Kopien innert neunzig Kalendertagen. Ausgenommen sind Daten, die Gastro Lab aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, sowie bereits ausgestellte Zertifikate: Deren Prüfcode muss überprüfbar bleiben, damit das Diplom seinen Wert gegenüber Dritten behält. Hierfür werden ausschliesslich die dafür minimal erforderlichen Daten aufbewahrt.
15. Haftung
Die Haftung der Parteien aus diesem Anhang richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unbeschadet der Haftung, die das Datenschutzrecht jeder Partei unmittelbar gegenüber den betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden zuweist.
16. Anwendbares Recht
Dieser Anhang untersteht schweizerischem Recht, unbeschadet der zwingenden Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679, soweit einschlägig. Der Gerichtsstand richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anhang A · Einzelheiten der Bearbeitung
Gegenstand: Erbringung einer beruflichen Online-Weiterbildungsdienstleistung. Dauer: gemäss Ziffer 3. Art und Zweck: gemäss Ziffer 4. Kategorien von Daten und betroffenen Personen: gemäss Ziffer 5. Verantwortlich: das Kundenunternehmen. Auftragsbearbeiterin: Gastro Lab.
Anhang B · Technische und organisatorische Massnahmen
· Verschlüsselung während der Übertragung mittels TLS bei jeder Kommunikation mit der Plattform. · Verschlüsselung der Datenbank im Ruhezustand auf der Infrastruktur des Anbieters. · Passwörter, gespeichert mittels einer Schlüsselableitungsfunktion mit Salt; nie im Klartext und nie umkehrbar. · Rollenbasierte Zugriffskontrolle: Jede Person sieht nur die für ihre Funktion erforderlichen Daten, und die verantwortliche Person eines Unternehmens greift nur auf die Daten des eigenen Unternehmens zu. · Authentifizierte Sitzungen mittels signierter Berechtigung mit Ablauf. · Logische Trennung der Daten jedes Kundenunternehmens. · Protokollierung der Zugriffe und der relevanten Vorgänge. · Datensicherungen durch den Infrastrukturanbieter, mit Wiederherstellung auf einen früheren Zeitpunkt. · Grundsatz der minimalen Berechtigung beim administrativen Zugriff, beschränkt auf die unbedingt erforderlichen Personen. · Überprüfung dieser Massnahmen bei jeder wesentlichen Änderung des Dienstes.
Anhang C · Zugelassene Unterauftragsbearbeiter
· Cloudflare — Hosting der Anwendung, Datenbank und Content-Delivery-Netzwerk. Bearbeitung auf Infrastruktur in der Europäischen Union und in der Schweiz. · Resend — Versand transaktionaler E-Mails: Zugangsdaten, Kurseinladungen, Erinnerungen und betriebliche Mitteilungen. Sobald ein Zahlungsanbieter hinzukommt, wird er gemäss Ziffer 9 in diese Liste aufgenommen, bevor er mit der Bearbeitung von Daten beginnt.